Erbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
News
Steckbrief: Vorstellung unseres neuen Vertriebsleiters Stefan Hack
01.04.2025 - Name: Stefan HackPosition: Leitung Immobilienvertrieb Startdatum: 01.04.2025Abteilung/Team: SpittelBau Vertrie... weiter
Immobilienmakler (m/w/d) gesucht für Schramberg und Umgebung
01.04.2025 - Wir suchen Sie! Zur Verstärkung unseres Teams in Schramberg suchen wir ab sofort einen motivierten und ambitio... weiter
Ratgeber-Beiträge
SpittelBau Immobilien Ratgeber: Immobilienverkauf im Alter in Schramberg und Region
Als Senior sind Sie bereits im Ruhestand und besitzen eine Immobilie in Schramberg? Sie mö... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Wissenswertes rund um den Bodenrichtwert
Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Schramberg? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ihr... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Grundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußer... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Erbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
Sie besitzen in Schramberg ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann kom... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Ihr Mehrfamilienhaus in der Region Schramberg
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus in Schramberg? Dann kennen Sie bestimmt den aktuellen We... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Als Single eine Eigentumswohnung in Schramberg kaufen
Angesichts der immer weiter steigenden Mieten in Schramberg und der niedrigen Zinsen überl... mehrSpittelBau Immobilien Ratgeber: Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihre... mehr
Unsere Partner
Unsere neuesten Objekte
-
3,5 Zimmer Wohnung in Schramberg-Sulgen zu verkaufen
-
Wunderschöne, GROßE Wohnung in Lauterbach, Ortsmitte zu verkaufen!
-
Familienfreundliches Einfamilienhaus mit 6 Zimmern in schöner Lage zu verkaufen! -sofort frei-
-
Attraktive 3-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon, Garage und Blick ins Grüne
-
Sonne, Ruhe und Helligkeit. Ein Traum für Menschen, die Ruhe lieben.
-
Preiswerte Lagerfläche mit 350 m² – flexibel auf 46 m² unterteilbar!
-
Moderne Selfstorage mit LAGERBOX in Schramberg!
-
Gemütliche 2- Zimmerwohnung in idealer Schwarzwaldlage!
Sie besitzen in Schramberg ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann kommt eventuell ein Erbbaurecht für Sie infrage. Beim Erbbaurecht bleiben Sie der Grundstückseigentümer und erhalten eine jährliche Pacht.
Gut zu wissen
Ein schönes Baugrundstück und darauf ein Haus – es kommt vor, dass diese beiden Immobilien völlig unterschiedliche Eigentümer haben. Hierbei sind das Grundstück und das Gebäude aufgespalten. Möglich ist diese Variante durch sogenanntes Erbbaurecht. Was das ist und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Erbbaurecht: Geber und Nehmer
Beim Erbbaurecht baut oder kauft ein Eigentümer eine Immobilie auf fremdem Grundstück. Das bedeutet, dass Interessenten, die ein Haus bauen wollen, nicht zwingend auch ein Grundstück dazu kaufen müssen. Mit der Möglichkeit des Erbbaurechts werden Grund und Boden von der darauf stehenden Immobilie getrennt. Dabei kann es sich sowohl um ein Wohnhaus als auch um eine Gewerbeimmobilie handeln. Am häufigsten werden auf solchen Grundstücken jedoch Gebäude zur privaten Nutzung errichtet.

Der Eigentümer des Grundstücks fungiert dabei als Erbbaurecht-Geber. Er stellt seine Immobilie – das Grundstück – zur Verfügung und räumt dem Erbbaurecht-Nehmer das Recht ein, auf seinem Grund und Boden eine Immobilie zu bauen. Für dieses Nutzungsrecht erhält der Erbbaurecht-Geber vom Erbbaurecht-Nehmer eine Gegenleistung.
Erbbauzins – die Gegenleistung für ein Grundstück
Der Erbbaurecht-Nehmer ist alleiniger Eigentümer des Gebäudes, welches er auf dem fremden Grundstück gebaut hat. Das Grundstück erhält er jedoch nicht umsonst. Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks muss er dem Erbbaurecht-Geber einen sogenannten Erbbauzins zahlen.
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich gezahlt werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich gezahlt werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks
Erbbaurechtsvertrag
Ein Erbbaurechtsvertrag wird meist auf mindestens 50 bis etwa 99 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit kann frei verhandelt werden und ist im Vertrag festgesetzt. Läuft der Vertrag und damit die darin vereinbarte Dauer aus, erlischt das Erbbaurecht. Der Vertrag kann jedoch beliebig oft verlängert oder neu aufgesetzt werden.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks wird im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Ein Erbbaurecht darf verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks wird im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Ein Erbbaurecht darf verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.

Weitere Ratgeber-Beiträge
SpittelBau Immobilien Ratgeber: Immobilienverkauf im Alter in Schramberg und Region
17.12.2023 - Als Senior sind Sie bereits im Ruhestand und besitzen eine Immobilie in Schramberg? Sie möchten Ihr Eigenheim gern verkaufen und suchen eine passende Wohnung? SpittelBau Immobilien ist für Sie da. Wir sagen Ihnen, was Sie dab... weiterlesen
SpittelBau Immobilien Ratgeber: Wissenswertes rund um den Bodenrichtwert
20.11.2023 - Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Schramberg? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ihr Grundstück verlangen können? Der sogenannte Bodenrichtwert hilft Ihnen, den Preis Ihres Grunds und Bodens besser einzuschätzen. weiterlesen
SpittelBau Immobilien Ratgeber: Grundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
18.11.2023 - Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußerst wichtige Rolle. Dieses juristische Dokument hält fest, wer genau Eigentümer des Grundstücks und der damit zusammenhängen Immobilie i... weiterlesen















